Verweise auf unsere lauschige Seite finden sich immer (mal) wieder. Dass Beschlussdokumente der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Quelle darstellen, ist – zumindest für uns – ein Novum. Selbst wenn die betreffenden Zitate bereits auf das Jahr 2017 zurückgehen.
Genau das ist aber Anlass genug, neben diesen einen Blick auf die exemplarische Begründung zu werfen, die zur Listenstreichung des Klassikers „Das Böse“ (1979) führte. Denn die Bewertungsgrundlagen der 1980er sind mit der gesellschaftlichen Entwicklung der Gegenwart kaum mehr übereinzubringen.
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