Listenstreichungen: HandleMeDown als Zitatgeber für BPjM-Entscheidungen

Über manchen Sachverhalt stolpert man zufällig. So wie diesen: Zitate aus hier veröffentlichten Reviews wurden in der Vergangenheit zur Entscheidungsfindung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, herangezogen, um einst verpöhnte Werke von der Liste indizierter Filme zu streichen.

Das geschätzte Portal Schnittberichte hat verschiedene Dokumente der BPjM veröffentlicht, in denen solche Auszüge zu finden sind. Genauer geht es um drei Protokolle aus dem Jahr 2017, mit denen die Klassiker „Das Böse“ (1979) (zum Review) und „Freitag der 13.“ (1980) (zum Review) sowie „Death Wish 3“ (1985) (zum Review) von ihrer Indizierung befreit wurden.

Zunächst ein Zitatbeispiel:

Früher wurde das BPjM-Gremium aufgrund mitunter willkürlich erscheinender Indizierungs- und gar Beschlagnahmungsentscheidungen kritisiert. Wie sehr sich Zeiten, Ansichten und gesellschaftliche Reflexionskompetenzen seit den 1980ern geändert haben, veranschaulichen die Begründungen für die Listenstreichungen.

Diese orientieren sich an der folgenden Bewertungsgrundlage:

Gerade bei „Das Böse“, der 1983 indiziert und 1991 sogar mit einem Beschlagnahmebeschluss belegt wurde, ist dieser Wandel erkennbar. Denn heute ist der Klassiker ungekürzt ab 16 Jahren freigegeben. Augenmerk verdient dabei die Argumentation, mit der die vorangegangenen Beschlüsse aufgehoben wurden:

Somit erscheint erfreulich, dass auch einst (aus Künstler*innen-Perspektive) gefürchtete Exekutivorgane wie die BPjM die Zeichen der Zeit – und gesellschaftlichen Entwicklung – anerkennen. Filmfans und -sammler wird es auch weiterhin freuen. Nur die Jugend muss sich andere Medien suchen, um ihre Affinität auszuleben.

Wir jedenfalls sind froh darüber, einen kleinen Beitrag geleistet zu haben.

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